Uns liegt aktuell erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper vor, die im Auftrag des Hamburger SV ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Eintrittskarten.
Derartige Ticket-Abmahnungen sind seit Jahren ein wiederkehrendes Thema im Profisport. Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Anbieter, die Eintrittskarten für Fußballspiele über Online-Plattformen oder andere Vertriebskanäle weiterveräußert haben.
Empfänger einer solchen Abmahnung sollten die Angelegenheit ernst nehmen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die geltend gemachten Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Wir bieten Betroffenen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt an und verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Ticket-Abmahnungen verschiedener Vereine und Veranstalter. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung gerne unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Worum geht es in der Abmahnung Lentze Stopper / HSV ?
Nach dem Inhalt der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, Eintrittskarten für Veranstaltungen des Hamburger SV unter Verstoß gegen die geltenden ATGB weiterverkauft oder zum Verkauf angeboten zu haben.
Viele Vereine beschränken in ihren Ticketbedingungen die Möglichkeit, Eintrittskarten frei weiterzuveräußern. Insbesondere sollen Tickets nicht zu kommerziellen Zwecken oder mit Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden. Auch der Verkauf über bestimmte Online-Marktplätze oder Ticketbörsen kann nach den jeweiligen Bedingungen untersagt oder eingeschränkt sein.
Der Hamburger SV macht geltend, dass durch den beanstandeten Ticketverkauf gegen diese vertraglichen Regelungen verstoßen worden sei.
Was sind die ATGB?
Die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB) regeln die Rechte und Pflichten von Ticketkäufern. Sie werden regelmäßig Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verein und dem Käufer der Eintrittskarte.
Typischerweise enthalten die ATGB Regelungen zu:
- der Weitergabe von Eintrittskarten,
- dem gewerblichen Weiterverkauf,
- Preisaufschlägen beim Wiederverkauf,
- dem Verkauf über Drittplattformen,
- Vertragsstrafen und Sanktionen bei Verstößen.
Ob eine konkrete Klausel wirksam ist und ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
In Ticket-Abmahnungen werden häufig mehrere Ansprüche geltend gemacht.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- die Erstattung von Rechtsanwaltskosten,
- Auskunftsansprüche,
- gegebenenfalls die Zahlung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzes.
Besonders problematisch ist häufig die geforderte Unterlassungserklärung. Mit ihrer Unterzeichnung entsteht regelmäßig ein langfristiges Vertragsverhältnis, dessen Verletzung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. In einem aktuellen Fall werden 650 € geltend gemacht.
Ist jede Ticket-Abmahnung berechtigt?
Nein. Nicht jede Abmahnung wegen eines Ticketverkaufs ist automatisch berechtigt.
Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Wurden die ATGB wirksam in den Vertrag einbezogen?
- Liegt tatsächlich ein Verstoß gegen die Ticketbedingungen vor?
- Handelte es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkauf?
- Ist die beanstandete Klausel wirksam?
- Sind die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach berechtigt?
- Ist die geforderte Unterlassungserklärung angemessen?
Gerade im Bereich des Ticketrechts kommt es regelmäßig auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer eine Abmahnung des Hamburger SV durch die Kanzlei Lentze Stopper erhalten hat, sollte:
- die gesetzten Fristen beachten,
- keine vorschnellen Zahlungen leisten,
- die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben,
- vorhandene Unterlagen zum Ticketkauf und Ticketverkauf sichern,
- die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen.
Eine vorschnelle Reaktion kann dazu führen, dass Verteidigungsmöglichkeiten unnötig eingeschränkt werden.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Ticket-Abmahnungen
Haben Sie eine Abmahnung des Hamburger SV oder eines anderen Vereins wegen des Weiterverkaufs von Eintrittskarten erhalten?
Wir bieten Betroffenen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Aufgrund unserer Erfahrung mit Ticket-Abmahnungen verschiedener Bundesligavereine, Veranstalter und Sportorganisationen kennen wir die typischen Vorwürfe und Verteidigungsansätze in diesem Bereich.
Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir insbesondere:
- die Erfolgsaussichten der geltend gemachten Ansprüche,
- die Wirksamkeit der zugrunde liegenden ATGB,
- die Risiken einer Unterlassungserklärung,
- die Angemessenheit der geforderten Kosten,
- mögliche Verteidigungsstrategien.
Abmahnungen des Hamburger SV durch die Kanzlei Lentze Stopper wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die ATGB und des Weiterverkaufs von Tickets sollten ernst genommen werden. Die geltend gemachten Ansprüche sind jedoch nicht in jedem Fall berechtigt und bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.
Betroffene sollten insbesondere die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren und die richtige Strategie für den Umgang mit der Abmahnung zu entwickeln.
Sie haben eine entsprechende Abmahnung erhalten? Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Wir prüfen Ihre Abmahnung kurzfristig und zeigen Ihnen die bestehenden Handlungsoptionen auf.