Uns liegt aktuell eine urheberrechtliche Abmahnung der PerfectX OHG vor, die durch die HKMW Rechtsanwälte ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder im Internet.
Betroffene sollten die geltend gemachten Ansprüche ernst nehmen, jedoch keinesfalls vorschnell reagieren. Wir bieten Empfängern einer solchen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an. Im Rahmen dieser Ersteinschätzung prüfen wir die Erfolgsaussichten der geltend gemachten Ansprüche, mögliche Verteidigungsansätze sowie die mit einer Unterlassungserklärung verbundenen Risiken. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits.
Worum geht es in der Abmahnung von PerfectX oHG und HKMW?
Nach dem Inhalt der uns vorliegenden Abmahnung wirft die PerfectX oHG dem jeweiligen Adressaten vor, urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne die erforderliche Zustimmung verwendet zu haben. Betroffen sind regelmäßig Produktfotos oder sonstige Fotografien, die auf Webseiten, in Onlineshops oder auf Verkaufsplattformen veröffentlicht wurden.
Aus Sicht der Rechteinhaberin stellt die Nutzung der Bilder eine Urheberrechtsverletzung dar, sofern keine ausreichenden Nutzungsrechte nachgewiesen werden können.
Schutz von Lichtbildern nach § 72 UrhG
Viele Betroffene sind überrascht, dass bereits einfache Produktfotografien urheberrechtlich geschützt sein können. Tatsächlich genießen nicht nur besonders kreative Fotografien Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch sogenannte Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG sind geschützt.
Dies bedeutet, dass bereits einfache Produktaufnahmen, Sachfotografien oder Werbefotos grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden dürfen.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
In urheberrechtlichen Abmahnungen dieser Art werden regelmäßig mehrere Ansprüche geltend gemacht. Hierzu gehören insbesondere:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- die Beseitigung der beanstandeten Nutzung,
- Auskunftsansprüche,
- die Erstattung von Rechtsanwaltskosten,
- die Zahlung von Schadensersatz.
Der Schadensersatz wird häufig anhand der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird ermittelt, welche Vergütung bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung des Bildmaterials angefallen wäre.
Je nach Anzahl der betroffenen Bilder und Dauer der Nutzung können sich hieraus erhebliche Forderungen ergeben.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, sollte stets im Einzelfall geprüft werden. Nicht jede urheberrechtliche Abmahnung ist automatisch berechtigt.
Zu prüfen sind insbesondere folgende Fragen:
- Ist die PerfectX OHG tatsächlich Inhaberin der geltend gemachten Rechte?
- Wurde das betreffende Bild tatsächlich genutzt?
- Bestehen Nutzungsrechte oder sonstige Berechtigungen?
- Ist die Höhe der geltend gemachten Forderungen angemessen?
- Ist die geforderte Unterlassungserklärung rechtlich zulässig und erforderlich?
Gerade im Bereich des E-Commerce kommt es häufig vor, dass Bilder von Herstellern, Großhändlern oder Lieferanten übernommen wurden. Auch solche Konstellationen bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung.
Vorsicht bei der Unterlassungserklärung
Besondere Aufmerksamkeit verdient die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mit ihrer Abgabe entsteht regelmäßig ein langfristig bindender Unterlassungsvertrag. Bereits ein späterer Verstoß kann erhebliche Vertragsstrafen auslösen. Daher sollte eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschrieben werden. Oftmals ist zu prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist oder ob eine Anpassung der Erklärung erforderlich sein kann.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer eine Abmahnung der PerfectX OHG durch die HKMW Rechtsanwälte erhalten hat, sollte:
- die gesetzten Fristen beachten,
- keine vorschnellen Zahlungen leisten,
- keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen,
- vorhandene Lizenzunterlagen sichern,
- die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen.
Insbesondere bei urheberrechtlichen Streitigkeiten können bereits kleine Details entscheidend für die Erfolgsaussichten der Verteidigung sein.
Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht
Liegt auch Ihnen eine Abmahnung der PerfectX oHG oder der HKMW Rechtsanwälte vor?
Wir bieten eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an. Dabei geben wir Ihnen eine Einschätzung zu den relevanten Fragen, insbesondere:
- die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche,
- die Höhe der verlangten Kosten und Schadensersatzforderungen,
- die Erfolgsaussichten einer Verteidigung,
- den Inhalt der geforderten Unterlassungserklärung,
- mögliche Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten.
Aufgrund der regelmäßig kurzen Fristen empfehlen wir eine zeitnahe Prüfung der Abmahnung. Die uns vorliegende Abmahnung der PerfectX OHG durch die HKMW Rechtsanwälte zeigt erneut, dass die Verwendung von Produktfotos und sonstigen Lichtbildern erhebliche urheberrechtliche Risiken bergen kann. Betroffene sollten die geltend gemachten Ansprüche sorgfältig prüfen lassen und insbesondere keine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht kann helfen, finanzielle Risiken zu reduzieren und die geeignete Vorgehensweise im konkreten Einzelfall zu bestimmen.