Aktuell wurden uns zahlreiche Abmahnungen, die im Namen der B1 Recordings GmbH, vertreten durch die Berliner Kanzlei IPPC Law, ausgesprochen werden, vorgelegt. Abgemahnt wird in der Regel die angeblich unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Ton- und/oder Videoaufnahmen – und zwar über gewerblich genutzte Social Media Accounts, insbesondere auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube.
Gegenstand der Abmahnungen sind unter anderem:
Der Song „Pedro“ von Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà
Das sogenannte „Racoon Meme Video“ (häufig als Clip mit dem Titel „Pedro“ kombiniert oder unterlegt)
Im Folgenden erfahren Sie, was es mit diesen Abmahnungen auf sich hat, wie Sie reagieren sollten – und warum schnelles, überlegtes Handeln wichtig ist.
Was wird von IPPC LAW in Bezug auf das Lied „Pedro“ konkret abgemahnt?
In den Abmahnschreiben von IPPC Law wird behauptet, dass auf einem Social-Media-Kanal – der geschäftlich oder geschäftsähnlich genutzt wird – ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet wurde, ohne dass dafür eine gültige Lizenz vorgelegen habe.
Dabei kann es sich entweder um:
eine Tonaufnahme (z.B. der Song „Pedro“),
eine Videoaufnahme (z.B. das virale „Racoon Meme Video“),
oder eine Kombination aus beidem handeln.
Bemängelt wird regelmäßig, dass der betreffende Inhalt öffentlich zugänglich gemacht wurde, also durch Postings, Reels, Shorts oder Stories einem breiten Publikum zur Verfügung stand. Entscheidend ist dabei nicht die Absicht, sondern die tatsächliche Veröffentlichung – auch wenn nur wenige Sekunden des Songs verwendet wurden.
Warum gerade „Pedro“ und das „Racoon Meme Video“?
Der Song „Pedro“ wurde besonders auf TikTok, Instagram und YouTube millionenfach verwendet – häufig in Kombination mit dem viralen Racoon-Clip. Die Rechte an der Tonaufnahme liegen – nach Aussage der Kanzlei IPPC LAW bei B1 Recordings GmbH, einem Label, welches mit Sony Music verbunden scheint. Die Verwertung auf einem Social-Media-Kanal ohne entsprechende Lizenz stellt – aus Sicht des Rechteinhabers – eine Urheberrechtsverletzung dar.
Hinweis: Auch das „Racoon Meme Video“ könnte selbstständig urheberrechtlich geschützt sein. Auch Videowerke genießen Schutz aufgrund des Urheberrechts.
Was fordert IPPC Law im Namen von B1 Recordings?
Typische Bestandteile der Abmahnung sind:
Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes
Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Der geforderte Gesamtbetrag liegt oft im Bereich von 600 bis 1.200 Euro, teils auch deutlich darüber. Aktuell liegen uns Abmahnungen vor, wo mehrere tausend Euro verlangt werden. Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Anzahl der verwendeten Werke, der Reichweite des Accounts und der Art der Nutzung ab.
Ist die Abmahnung von IPPC Law im Namen von B1 Recordings wegen „Pedro“ berechtigt?
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Eine pauschale Einschätzung ist nicht möglich, aber folgende Punkte sind prüfenswert:
Liegt wirklich eine öffentliche Zugänglichmachung vor?
Wurde das Werk im Rahmen eines rein privaten, nicht-kommerziellen Accounts genutzt?
Handelte es sich um eine automatisch von der Plattform (z.?B. TikTok) zur Verfügung gestellte Musikbibliothek?
Wurde ggf. nur ein kurzer Ausschnitt verwendet, der unter das Zitatrecht fällt?
Hinweis: Viele Nutzer sind sich nicht bewusst, dass auch ein scheinbar „privater“ Account rechtlich als gewerblich gelten kann – etwa, wenn dort Produkte beworben, Dienstleistungen gezeigt oder Kooperationen gepostet werden.
Achtung: Des Weiteren können bei der Nutzung von Musik und Werken wie „Pedro“ verschiedene weitere Rechte von verschiedenen weiteren Rechteinhabern betroffen sein. Hierzu gehört z.B. – neben dem Recht zur öffenlichen Zugänglichmachung ( § 19 a UrhG) – auch das Recht zur Filmherstellung (Sync-Recht) der Urheber. Denn: Zur Nutzung von Musik zu Werbezwecken in einem Video ist eine Erlaubnis zur Filmherstellung erforderlich. Dies könnte z.B. auch die Komponisten oder Texter geltend machen. Hinzu kommen die Rechte des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG) sowie Leistungsschutzrechte der Interpreten.
Wie sollte man auf die Abmahnung durch IPPC Law / B1 Recordings GmbH wegen Pedro reagieren?
Wichtig: Reagieren Sie keinesfalls vorschnell – vor allem nicht durch ungeprüftes Unterschreiben der Unterlassungserklärung oder sofortige Zahlung.
Empfohlenes Vorgehen:
Frist notieren, aber nicht in Panik verfallen
Abmahnung anwaltlich prüfen lassen
Keine Kommunikation mit der Gegenseite ohne rechtliche Beratung
Gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
Zahlungsforderung auf Angemessenheit und Rechtsgrundlage prüfen
Ein unüberlegtes Vorgehen kann langfristige Konsequenzen haben – insbesondere, wenn durch eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung neue Risiken entstehen.
Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren tausende urheberrechtliche Abmahnungen geprüft und bearbeitet – viele davon im Bereich Musik- und Videonutzung auf Social Media. Auch die Vorgehensweise von IPPC Law im Auftrag von B1 Recordings ist uns aus zahlreichen Mandaten bestens bekannt.
Wir wissen, welche Argumente wirken – und wie man auf Augenhöhe mit der Gegenseite kommuniziert.
Wir kennen den Gegner und haben vielfach berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/april-2025-abmahnung-durch-ippc-law-im-auftrag-von-b1-recordings-was-betroffene-wissen-sollten-242556.html
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre individuelle Situation bewerten zu lassen. So erfahren Sie schnell, ob und wie Sie reagieren sollten – und vermeiden kostspielige Fehler. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung unter 0251 20 86 80 30 oder verwenden Sie unser Direkthilfe Formular.