Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des IDO Verband e.V.

Abmahnung IDO: Immer wieder werden uns Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO Verband e.V.) vorgelegt. Auch aktuell sind uns mehrere dieser Schreiben zugegangen. Es handelt sich um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung des IDO Verband e.V. erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung des IDO Verband e.V. via E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir melden uns innerhalb unserer Öffnungszeiten umgehend bei Ihnen. Wir können nötigenfalls auch kurze Frist einhalten, auch wenn diese am Tag unserer Rückmeldung ablaufen.

 

Wer ist der IDO Verband e.V.?

Der IDO Verband e.V. ist ein sehr aktiver Verein, der in großer Anzahl wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht. Seine Aktivlegitimation zieht er dabei aus der Interessenwahrnehmung für seine Mitglieder, da der IDO selbst keinen Handel treibt und daher selbst nicht im Wettbewerb mit den abgemahnten Unternehmern steht. Unterlassungsansprüche nach § 8 UWG stehen neben Mitbewerbern auch zu:

„(…) rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt; (…)“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG).

In diesem Kontext sind die ersten umfangreichen Ausführungen im Abmahnschreiben zu sehen, die zusammen mit einer längeren Liste (genehmer) gerichtlicher Entscheidungen deutlich machen soll, dass der IDO zur Abmahnung legitimiert ist.

Trotz der schönen Liste ergangener gerichtlicher Entscheidungen und der entsprechenden Ausführungen ist hier immer besonderes Augenmerk auf die Aktivlegitimation zu legen, da der IDO durchaus in dem einen Marktsegment genügend Unternehmer vertreten kann, um aktivlegitimiert zu sein, in einem anderen Marktsegment aber zu schwach besetzt ist, um die Anforderungen zu erfüllen. Auch die Anzahl und die Zusammensetzung der Mitglieder kann schwanken.

 

Was mahnt der IDO Verband im Rahmen der Abmahnung ab?

Grundsätzlich mahnt der IDO den ganzen Kanon des Wettbewerbsrechts ab, der kaum abschließend aufzuführen ist. Unter anderem liegen Abmahnungen vor, in denen abgemahnt wurde

  • Werbung mit Garantien ohne (richtig) über die Bedingungen der Garantie zu informieren
  • das Fehlen oder das Informieren mittels einer falschen Widerrufsbelehrung
  •  eine falsche oder fehlende Grundpreisangabe
  • Verstöße gegen Art 246a § 1 Abs. 1 EGBGB und Art 246c EGBGB
  • das Verwenden unzulässiger AGB-Klauseln
  • das Fehlen einer Datenschutzbelehrung

Letztlich gibt es hier keine abschließende Aufzählung, da neben den Tatbeständen des UWG selbst auch ein Verstoß gegen beliebige andere Marktverhaltensregeln über § 3a UWG abgemahnt werden können. Marktverhaltensregeln können in jedem Gesetz und jeder Verordnung zu finden sein, so dass die Möglichkeiten hier fast unbegrenzt sind.

 

Was fordert der IDO Verband e.V. in der Abmahnung?

Der IDO Verband e.V. fordert die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens (Unterlassungserklärung) und die Zahlung eines Betrages von 232,05 EUR.

 

Wie sollte man sich im Falle einer Abmahnung des IDO Verband e.V. verhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO Verband e.V. erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal auf die Ihnen gesetzte Frist achten und diese ernst nehmen. Andernfalls riskieren Sie gerichtliche Weiterungen, die zu beachtlichen und weit höheren Kosten führen können.

Sie sollten in keinem Fall ohne Weiteres die beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und absenden. Ein Unterlassungsvertrag ist kaum jemals wieder rückgängig zu machen, so dass Sie hier vorschnell Fakten schaffen würden.

Keineswegs sind die Forderungen des IDO Verband e.V. in jedem Fall berechtigt. Bevor man sich entschließt, sich der Unterlassungsforderung zu unterwerfen, sollte ein im Wettbewerbsrecht versierter und erfahrener Rechtsanwalt/Fachanwalt die Forderungen geprüft haben.

Sofern ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht, ist die Frage, wie mit diesem umzugehen ist. Oft kommt durchaus die Abgabe einer Unterlassungserklärung in Frage, in manchen Fällen wird der erfahrene Anwalt aber hiervon abraten, da das Risiko einer Wiederholung der untersagten Handlung zu hoch ist und daher im Falle der Unterwerfung Vertragsstrafen drohen. Hier wird der Anwalt Handlungsempfehlungen geben und das weitere Vorgehen und die möglichen Folgen mit dem Mandanten besprechen, um das für den Mandanten beste Vorgehen zu finden.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, sollte das beiliegende Muster nicht unverändert abgegeben werden. Hier kommt es auf den Anwalt an, den angebotenen Vertragstext zu prüfen und ggf. abzuändern. Dies geschieht insbesondere dann, wenn das Muster eine zu weitreichende Unterlassungsverpflichtung vorsieht oder an wesentlichen Stellen zu ungenau ist. Auch darüber hinaus bieten sich Änderungen an.

Der konkrete Sachverhalt bestimmt hier das Prüfungsergebnis des Anwalts und dessen Empfehlungen und das weitere Vorgehen. Da es sich hier um Tatfragen handelt, also um Entscheidungen, die anhand eines nie gleichen Sachverhalts getroffen werden müssen, kann eine allgemeine Handlungsempfehlung nicht abgegeben werden.

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte

Wir bieten betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung des IDO Verband e.V. durch unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht in Münster und bundesweit. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Wir sind auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Hiervon können Sie sich gerne anhand unserer Gegnerliste überzeugen.

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