Urheberrecht

Die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster vertritt seit über einem Jahrzehnt bundesweit Mandanten im Bereich des Urheberrechts. Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht stellen sich immer dann, wenn es um Konflikte im Zusammenhang mit Werken geht, denen eine Schöpfungsleistung zugrunde liegt oder Rechte an solchen Werken übertragen werden sollen. Rechtanwalt Timm Christian Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie IT-Recht und bietet Ihnen Beratung in sämtlichen Fragen des Urheber- und Medienrechts.

Unsere Schwerpunkte sind:

Abwehr von Ansprüchen durch Fachanwalt für Urheberrecht:

  • Kostenlose Ersteinschätzung von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – Weitere Informationen unter: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Beratung und Vertretung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung
  • Erstellung einer rechtssicheren modifizierten Unterlassungserklärung
  • Vertretung in Mahnverfahren (Mahnbescheid)
  • Erstellung einer Schutzschrift zur Verhinderung einer einstweiligen Verfügung
  • Widerspruch gegen eine bereits ergangene einstweilige Verfügung
  • Erstellung eines Abschlussschreibens zur Verhinderung einer Hauptsacheklage
  • Vertretung in der Hauptsache (Klage auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung)

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung

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Haben Sie Anmerkungen und/oder Fragen zur Abmahnung

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Durchsetzung von Ansprüchen im Urheberrecht:

  • Sicherung der Verletzungshandlung(en)
  • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Erstellen einer Klageschrift wegen Urheberrechtsverletzung

Urhebervertragsrecht

  • Lizenz-/Verwertungsverträge
  • Autorenverträge
  • Verlagsverträge
  • Übersetzungsverträge
  • Fotografenverträge
  • Escrow und Hinterlegung

Vorträge im Urheberrecht

  • Je nach Interesse und Auftrag des Kunden, erstellen wir auf die Fragestellungen und den Betrieb zugeschnittene Vorträge
  • Wir halten die Vorträge vor Ort in einem vorher bestimmten zeitlichen Umfang
  • Je nach Interesse und Vereinbarung überlassen wir die Vorträge in ausgedruckter Form zur nachträglichen Auffrischung und als Überblick.

 

Worum geht es im Urheberrecht?

Ziel des Urhebers bzw. des Rechteinhabers ist es in der Regel, einen wirtschaftlichen Vorteil aus seinem Werk zu ziehen, das Werk also zu verwerten. Im Falle einer Verletzung seiner exklusiven Nutzungsrechte möchte er die Verletzung beenden, gleichzeitig die Gewähr dafür haben, dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist und Ersatz seines Schadens vom jeweiligen Verletzter erlangen.

 

Interessen des Abgemahnten im Konfliktfall

Der Abgemahnte, der sich den Forderungen des Rechteinhabers gegenübergestellt sieht, möchte insbesondere wissen, ob er tatsächlich Rechte verletzt hat, was nicht immer auf der Hand liegt; manchmal müssen die Forderungen auch zurückgewiesen werden. Im Falle einer Verletzungshandlung richtet sich das Interesse des Abgemahnten meist auf eine möglichst geringe Reichweite der strafbewehrten Bindung durch ein Unterlassungsversprechen und eine möglichst kostengünstige Beendigung des Rechtsstreits.

 

Vermeidung von Konflikten durch gute Lizenzverträge im Urheberrecht

Um Streitigkeiten von vorne herein zu verhindern, ist grundsätzlich dringend anzuraten, vor Nutzung eines fremden Werkes eine Lizenzvereinbarung/ einen Lizenzvertrag zu schließen, der je nach den Umständen kurz-, oder auch sehr umfangreich ausfallen kann. Ein guter Lizenzvertrag regelt die Interessen der Parteien umfassend und beachtet hierbei auch gesetzliche Regelungen, die den Parteien mit einiger Sicherheit nicht bekannt sind, den Interessen aber entgegenstehen können. Ein guter Vertrag ist unzweideutig und lässt keinen Platz für Interpretationen. Ein solcher Vertrag führt zu Rechtsfrieden und gewährt beiden Parteien, dass ihre Interessen verlässlich gewahrt werden. Wir beraten Sie hierzu.

 

Vermeidung von Verletzungshandlungen durch präventive Schulungen/Vorträge

Oft sind sich die Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken nicht darüber im Klaren, dass sie mit ihrer Handlung eine Urheberrechtsverletzung begehen. Um hier auch im Vorfeld zu sensibilisieren und aufzuklären, schulen wir Mitarbeiter von Unternehmen und von öffentlichen Einrichtungen durch auf die jeweiligen Belange zugeschnittene Vorträge. Die Vorträge helfen Abmahnungen zu vermeiden und beantworten tätigkeitsbezogene Fragen. So stellt sich beispielsweise das Urheberrecht für Lehrkräfte dank vieler Sonderregelungen gänzlich anders dar, als für Mitarbeiter eines Wirtschaftsbetriebes.

 

 

 

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