Weitere Abmahnungen der Firma Check24 wegen Nutzung einer „check24“ Domain

Aktuell wurden uns weitere Abmahnung der Firma Check24 vorgelegt. Die Abmahnungen wurden von der Kanzlei Grünecker ausgesprochen. Hintergrund ist die Verletzung der Marke der Firma Check24 aufgrund der Nutzung der Zeichen „check“ und „24“ im Namen einer Domain bzw. als Website.

Die Rechtsanwälte Grünecker verweisen im Rahmen der Abmahnung auf die Marken der Firma Check 24. Die Firma Ceck24 Vergleichsportal GmbH  ist aktuell Inhaberin verschiedener Marken. Im Rahmen der Abmahnung nehmen die Rechtsanwälte Grünecker insbesondere auf die Marken 30 2015 033 869 „CHECK24“, welche mit Priorität vom 25.03.2015 in der internationalen Klasse 35 für Verbraucherberatung mittels Anbieten und Bereitstellen eines Vergleichsportals im Internet registriert ist. Im Rahmen der Abmahnung wird zudem auf die hohe Kennzeichnungskraft der Marke verwiesen.

Die Rechtsanwälte Grünecker fordern im Rahmen der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert iHv 250.000 €.  Ferner wird Auskunft hinsichtlich der Nutzungsdauer und des Nutzungsumfangs der Domain gefordert. Derartige Auskünfte dienen der Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen. Weitere Infos zum Thema Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung finden Sie hier:

Abmahnung wegen Markenverletzung

Nutzung einer Check24 Domain = Markenverletzung?

Im Markenrecht gilt der Prioritätsgrundsatz. Es ist dabei in jedem Einzelfall zu prüfen, ob  ein Schutzrecht der Firma Check24 besteht, welches prioritätsälter als das eigene Recht ist.

Hinsichtlich der Marken aus dem Jahre 2015, auf die die Abmahnung gestützt wird, wird es häufig so sein, dass die Betreiber einer Domain, welche ebenfalls die Zeichen „Check24“ verwendet, ein älteres Schutzrecht aus Ihrem Unternehmenskennzeichen (Domainnamen könne als  geschäftliche Bezeichnungen ebenfalls Schutz genießen) herleiten können. Dies eröffnet Verhandlungsspielräume und bietet Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen oder eine Einigung mit der Gegenseite zu finden. Wir bieten Betroffenen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung von Check 24 durch einen Fachanwalt an. Übersenden Sie uns hierzu  bitte eine E-Mail mit der Abmahnung. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Weitere Hinweise unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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