Grenzbeschlagnahme von Louis Vuitton und CBH Rechtsanwälte

Erneut erreichten uns Schreiben von CBH Rechtsanwälten und Louis Vuitton in Bezug auf die angebliche Grenzbeschlagnahme von Louis Vuitton Plagiaten druch den Zoll. Wenn Sie ein Schreiben von Louis Vuitton wegen angeblicher Markenverletzung durch die Einfuhr von gefälschten Waren erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung des Schreibens nutzen. Dr. Wallscheid ist erfahrener Markenanwalt und Spezialist für Markenrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung des Schreibens oder der Abmahnung von CBH  und übersenden Sie uns da Schreiben via E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Schreiben von Louis Vuitton und CBH – worum geht es?

Gegenstand des aktuellen Schreibens von CBH Rechtsanwälte und Louis Vuitton ist eine angebliche Mitteilung des Zolls in Bezug auf eine Grenzbeschlagnahme von Waren, die die Markenrechte von Louis Vuitton verletzen.

Die Betroffenen erhalten daraufhin eine Abmahnung oder ein Schreiben, dass sie der Vernichtung zustimmen sollen. Des Weiteren wird eine Kostenpauschale in Höhe von 220,00 € gefordert.

Im Falle einer Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert. Wir vertreten bereits mehrere Mandanten, die ein entsprechendes Schreiben oder eine Abmahnung von CBH Rechtanwälte erhalten haben.

Ob die Aufforderung berechtigt ist, hängt von dem konkreten Einzelfall ab. Privatpersonen handeln jedoch nicht im geschäftlichen Verkehr. Da eine Markenrechtsverletzung dies aber ausdrücklich voraussetzt, dürfte in den meisten Fällen einer Grenzbeschlagnahme in Bezug auf private Einkäufe kein Kostenerstattungsanspruch bestehen.

 

Wie sollte man auf das Schreiben von Louis Vuitton und CBH Rechtsanwälte reagieren?

Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte und das Vorgehen. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht und Medienrecht bieten wir Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung und/des Schreibens von CBH Rechtsanwälte und Louis Vuitton an.Wir kennen die Gegner bereits und haben über das Vorgehen berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelten-in-bezug-auf-eine-marke-zb-burberry-louis-vuitton-oder-superfly_150553.html

 

Im Anschluss können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Empfänger der Schreiben von CBH und Louis Vuitton raten wir, nachfolgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit.Weitere Informationen zu dem Thema Markenrecht können Sie unter Abmahnung Markenrecht finden.

 

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