Abmahnung Wettbewerbsrecht / Fernabsatz Widerrufsrecht

Aktuell wurde uns eine weitere  wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Roman Witter, ausgesprochen durch die Kanzlei Werdemann | von Rüden vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der derzeit häufig anzutreffende Verstoß gegen Wettbewerbsecht und zwar in Form eine veralteten Widerrufsbelehrung und/ oder Rpückgabebelehrung. Seit dem 13.06.2014 ist eine Belehrung über ein Rückgaberecht nicht mehr zulässig.

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stellt eine derartige Belehrung eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG und ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG dar. Die Rechtsanwälte Werdemann von Rüden fordern im Rahmen ihrer Abmahnung im Auftrag des Herrn Roman Witter:

– Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
– Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,90 €

Reaktionsmöglichkeiten:

Unternehmer, die eine Abmahnung der Kanzlei Werdemann von Rüden erhalten haben, sollten diese durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Die Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist kein Fall für den juristischen Selbstversorger.

Grundsätzliche gibt es verschiedene Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren. Eine Übersicht finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

Anwälte für Wettbewerbsrecht – Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Wir empfehlen, die Abmahnung nicht zu ignorieren und sie zum Anlass zu nehmen, den gewerblichen Internetauftritt wettbewerbsrechtlich absichern zu lassen. Nur so können weitere Abmahnungen verhindert werden. Sie haben Fragen zum Thema Abmahnung / Wettbewerbsrechts? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner