Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß durch Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Im Rahmen eines aktuellen Mandates wurde uns eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist ein Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit AGB und einer Widerrufsbelehrung auf einem Onlineshop.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. behauptet in seiner Abmahnung, das Verhalten verstoße gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs, § 3 UWG. Der Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 €

 

Reaktionsmöglichkeiten:

Grundsätzlich ist den Betroffenen zu empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Neben der Frage, ob die Abmahnung im Hinblick auf die geltend gemachten Verstöße berechtigt ist, ist bei Abmahnungen von Wettbewerbsvereinen auch die Frage der Aktivlegitimation zu prüfen.

Sind die Voraussetzungen einer  berechtigten Abmahnung gegeben und ist der Verein selbst berechtigt, Abmahnungen auszusprechen ( Schließlich ist der Verein nicht Wettbewerber im eigentlichen Sinne!), ist zu prüfen, ob auf die Abmahnung mit einer rechtssicher modifizierten Unterlassungserklärung reagiert werden sollte.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann hier ein weiteres gerichtliches Verfahren mit dem Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. vermeiden. Gleichzeitig sind die AGB und/oder Widerrufsbelehrung zu überprüfen, damit weitere Verstöße vermieden werden.

Wir haben bereits weit über tausend Mandanten im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen angeblichen Wettbewerbsverstoßes verteidigt. Rechtanwalt Wallscheid, LL.M. ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und Spezialist auf dem Gebiet der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Weitere Infos zum Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Wettbewerbsrecht

Für eine erste Einschätzung können Sie uns die Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  – für Sie unverbindlich und kostenlos – per E-Mail übersenden.

 

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