Abmahnung wegen Markenverletzung | Volkswagen AG

Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung wegen Markenverletzung  vorgelegt. Die Rechtsanwälte Remmen vertreten in diesem Fall erneut die Volkswagen AG. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung von Markenrechten der VW AG. Aktuell (2020) werden Abmahnungen der Volkswagen AG von der Kanzlei Lubberger Lehment ausgesprochen: Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG erhalten?

Volkswagen ist u.a. Inhaberin der Marken „Volkswagen“, „VW im Kreis“ sowie der 3D-Marken „Bulli“ und „Käfer“.
Die Rechtsanwälte Remmen behaupten im vorliegenden Fall, dass die Marke „VW Bulli“ durch den Vertrieb von Modellfahrzeugen verletzt worden sei. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 € verlangt.

Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Markenrecht

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren bundesweit mehrere Mandanten, die ähnliche oder identische Abmahnungen wegen Markenverletzung, ausgesprochen von der Volkswagen AG (VW), erhalten haben. In sämtlichen Fällen sind Onlinehändler abgemahnt worden.

Betroffenen Unternehmern ist zu raten, die Abmahnung durch einen Fachanwalt professionell überprüfen zu lassen. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da ein Schuldanerkenntnis enthalten ist.

 

Hilfe bei Abmahnung wegen Markenverletzung

Wir bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung eingescannt per E-Mail oder vorab per Fax übersenden. Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, finden Sie hier weiterführende Hilfe: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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