Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel und der Naketano GmbH

Abmahnung von der Naketano GmbH: Aktuell erreichte uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Naketano GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel. Wir kennen die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel bereits seit 2011. Bisher wurden uns Abmahnungen der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel für folgende Rechteinhaber vorgelegt:

  • Naketano GmbH, Abmahnung
  • Adidas AG, Abmahnung
  • Swarovski AG, Abmahnung

Die Rechtsanwälte und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel vertreten verschiedene Rechteinhaber im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben kürzlich noch über eine Abmahnung der Rechtsanwälte berichtet, die im Auftrag der Adidas AG ausgesprochen wurde:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-adidas-ag-durch-lorenz-seidler-gossel_082227.html

 

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Naketano GmbH?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist erneut die Verletzung von Rechten aus Gemeinschaftsgeschmacksmustern, Marken sowie dem Wettbewerbsrecht. Eine Übersicht über die gewerblichen Schutzrechte finden Sie hier. Hintergrund der Abmahnung ist dabei der angebliche Vertrieb von Plagiaten durch den Abgemahnten. Es wird behauptet, dass der Vertrieb der Plagiate die Rechte der Naketano GmbH verletze.

Es werden Registerauszüge der Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Bezug auf Bekleidungsstücke vorgelegt. Des Weiteren wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert.  Hierbei geht es nicht nur um den Ersatz des bereits entstandenen Schadens, sondern auch um Auskunft. Die Auskunftserteilung dient dem Inhaber gewerblicher Schutzrechte der Vorbereitung seines Schadenersatzanspruches. Des Weiteren werden die Kosten der Abmahnung verlangt.

Reaktion bei Abmahnung wegen Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Naketano GmbH

Wir empfehlen den betroffenen Unternehmen, die Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen Abgemahnte sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Wir raten davon ab, ohne fachanwaltliche Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren.  Ein Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keine Reaktion führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens). Sie sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren und beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt / Spezialist für Markenrecht kontaktieren

Markenrecht – Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax.
Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner