Abmahnung: Koch Media GmbH/rka Rechtsanwälte

Filesharing: illegaler Download des Computerspiels „Hitman Absolution“. Der Download des Computerspiels „Hitman Absolution“ der Koch Media GmbH gibt erneut Anlass zu einer Filesharing-Abmahnung. Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann (rka) handeln in dieser Abmahnung im Auftrag der Koch Media GmbH. Die Betroffenen sollen einen Urheberrechtsverstoß begangen haben. Ihnen wird vorgeworfen, sich das Computerspiel über eine Tauschbörse illegal heruntergeladen zu haben. Die Abmahnung beinhaltet folgende Forderungen:

  •  Abgabe einer Unterlassungserklärung
  •   Zahlung des Pauschalbetrages von 800€
  •   Löschung der Spieldateien

Die Rechtsanwälte rka betonen, dass bei einem nachweislichen Download durch eine andere Person unser Mandant dennoch in Haftung steht. Der Anschlussinhaber muss nämlich nutzungsberechtigte Dritte hinreichend aufklären und für ein verschlüsseltes WLAN sorgen.

Computerspiel heruntergeladen und Abmahnung erhalten?

Der Abgabe der Unterlassungserklärung ist zunächst nicht voreilig nachzukommen. Denn andernfalls erklärt sich der Abgemahnte zur Übernahme der geforderten Kosten bereit. Prinzipiell sollte man nach dem Erhalt einer Abmahnung einen fachkundigen Anwalt aufsuchen, der erstens die Abmahnung überprüft und ggf. zweitens eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigt.

Rechtsbeistand in Abmahnungsangelegenheiten

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Schicken Sie uns hierfür eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten in Filesharing-Abmahnungen vertreten und verfügen in diesem Bereich über jahrelange Erfahrung und Expertise. Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht.

Wir bieten unseren Mandanten:

  •    kostenloses Erstgespräch
  •   Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung
  •    sollte es sich um eine berechtigte Abmahnung handeln, bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als notwendig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Weitere aktuelle Informationen unter: Urheberrechtliche Abmahnungen wegen sog. Filesharings – Update 2018/2019

 

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