Abmahnung des Herrn Rolf Bork durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser wegen Urheberrechtsverletzung

Uns liegt aktuell eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Sascha Schlösser für Herrn Rolf Bork wegen Urheberrechtsverletzung im Bezug auf die Verwendung eines Lichtbildes auf einer Website vor. Rechtsanwalt Schlösser fordert aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 459,40 € zzgl. MwSt. sowie sie Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 600,00 €. Des Weiteren wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Mindeststrafe von 5.000,01 € gefordert.

Wir raten den Betroffenen die Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Insbesondere die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Es besteht die Gefahr von erheblichen Vertragsstrafen, wenn beispielsweise das betroffene Lichtbild noch online ist.

Des Weiteren ist immer auch der Gegenstandswert der Abmahnung, der die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ist, zu überprüfen. Hier ist insbesondere zu prüfen, ob der Gegenstandswert der Abmahnung angemessen ist.

Wir haben unsere Mandantschaft bereits in tausenden urheberrechtlichen Abmahnungsfällen verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • Eine erste Einschätzung  im Hinblick auf Ihre Reaktionsmöglichkeiten per E-Mail
  • Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!  Durch Abwarten lassen Sie nur wertvolle Fristen verstreichen!

 

Autor: Oliver Wallscheid

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