Abmahnung CHECK24 Vergleichsportal GmbH / Grünecker

Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Grünecker vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die CHECK24 Vergleichsportal GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke CHECK24, welche am 11.11.2015 aufgrund von Verkehrsdurchsetzung registriert wurde. Daneben ist die CHECK24 Vergleichsportal GmbH auch Inhaberin der Wort-/Bildmarke „CHECK24“.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von CHECK 24 und Grünecker?

Die Abmahnung wird auf die Verletzung von Markenrechten gestützt. Hilfsweise wird auf einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch Bezug genommen. Seitens der Rechtsanwälte Grünecker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000 € verlangt.

Unser Tipp: Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht überprüfen zu lassen. Unterlassungserklärung sollten nicht ohne fachanwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung finden Sie hier: Abmahnung wegen Markenverletzung sowie unter Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Sie haben Fragen zum Markenrecht? Ihr Ansprechpartner im Markenrecht: Fachanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.

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