Wettbewerbsrecht: Abmahnung von der vinke cosmetics UG / Volke Rechtsanwälte

Aktuell wurden wir in Bezug auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Volke Rechtsanwälte mandatiert. Die Rechtsanwälte Volke sprechen die Abmahnung im vorliegenden Fall für die vinke cosmetics UG aus. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Die Rechtsanwälte Volke weisen im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass die vinke cosmetics UG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Vinke, Kosmetik- und Pflegeprodukte unter einem eigenen Internetshop sowie unter  der Plattform www.ebay.de vertreibt.

Im Rahmen der Abmahnung der Rechtsanwälte Volke werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt.  In der vorliegenden Abmahnung geht es um folgende Verstöße:

  • Anbieterkennzeichnung
  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Irreführende Bewerbung von Produkten

Wie in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen üblich, wird seitens der vinke cosmetics UG die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten – vorliegend aus einem Gegenstandswert von 10.000 € – gefordert.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung:

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren).Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

 

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