Weitere Abmahnungen von Microsoft durch FPS Rechtsanwälte

Urheberrecht / Markenrecht : Fälschungen von Microsoft-Produkten verkauft? Wir vertreten seit Jahren eine Vielzahl betroffener Onlinehändler, die eine Abmahnung der Kanzlei FPS erhalten haben. Das amerikanische Softwareunternehmen Microsoft wird in einer aktuellen urheberrechtlichen / markenrechtlichen Abmahnung von den FPS Rechtsanwälten vertreten. Grund für die Abmahnung ist der Verkauf von sogenannten Product Key Cards über einen Onlineshop. Product Key Cards enthalten Freischaltungscodes für Computerprogramme.

Laut Abmahnung hat der Betroffene in seinem Shop Product Key Cards für die Programme Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Publisher und Outlook 2010 von Microsoft verkauft. Durch den Testkauf eines Dritten und der darauffolgenden Überprüfung wurde festgestellt, dass die Product Key Cards weder von Microsoft hergestellt noch mit der Zustimmung von Microsoft vertrieben wurden. FPS sehen durch das Verhalten des Betroffenen die Urheberrechte von Microsoft verletzt.

In der Abmahnung werden folgende Forderungen an den Betroffenen gestellt:

  • Abgabe eine Unterlassungserklärung
  • Auskunfts- und Rechnungslegung
  • Herausgabe des Restbestandes an Microsoft zwecks Vernichtung
  • Kostenübernahme von 2.305,40€ (Gegenstandswert: 150.000€)

Bei nicht fristgemäßer Erfüllung wird FPS Microsoft gerichtliche Schritte angeraten.

 

Sie wurden von FPS und Microsoft abgemahnt?

Unsere Kanzlei empfiehlt Abgemahnten, Unterlassungserklärungen grundsätzlich nicht zu unterschreiben. Die Abmahnung sollte durch einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und einem Fachanwalt für Urheberrecht überprüft werden. Weitere Informationen unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/

Wir kennen den Gegner und berichten regelmäßig über die Abmahnungen von FPS / Microsoft:

Weitere Abmahnungen von Microsoft durch FPS Rechtsanwälte

Kompetenter Rechtsbeistand: Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Kanzlei zeichnet sich einerseits durch die schwerpunktmäßige Beschäftigung mit  dem Marken- und Urheberrecht und andererseits durch die jahrelange Erfahrung im Abmahnungsbetrieb aus. Dr. Wallscheid und Drouven sind spezialisierte Rechtsanwälte, die sich gerne Ihres Falles annehmen.

Hierzu bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Schicken Sie uns einfach Ihr Anliegen per E-Mail, Fax zu oder rufen Sie bei uns an. Wir nehmen gerne Kontakt mit Ihnen auf.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  •  im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird.

 

Autor: Oliver Wallscheid

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