Markenverletzung: Abmahnung wegen Verletzung der Marke ZOEVA

Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Höcker Rechtsanwälte vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke ZOEVA durch den Vertrieb von Plagiaten. Die Höcker Rechtsanwälte fordern im Auftrag der ZOEVA GmbH, welche die ausschließlichen Nutzungsrechte an den europäischen Wortmarken Zoeva hält, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung , Auskunft, Rückruf und Vernichtung, Schadenersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000 €. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Markenverletzung um eine Straftat handelt. In der Abmahnung heißt es hierzu, dass sich eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten wird.

 

Bei markenrechtlicher Abmahnung: Fachanwalt kontaktieren!

Wir kennen den Gegner und können Ihnen als Anwälte für Markenrecht eine optimale Beratung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Weitere nützliche Tipps zum Umgang mit einer markenrechtlichen Abmahnung finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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