Gerichtsverfahren nach Inanspruchnahme von Werbedienstleistungen der Verwaltungs-Verlag GmbH

Aktuell haben wir die Vertretung in einem Gerichtsverfahren übernommen. Die Verwaltungs-Verlag GmbH verlangt zwei Jahre nach dem Telefonanruf bei unserem Mandanten knapp 1.000 EUR für die nicht von unserem Mandanten freigegebene Veröffentlichung einer Werbeanzeige auf der Webseite www.stadtplan.net nach angeblichem Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages.

Laut unseres Mandanten war das Vorgehen des Verwaltungs-Verlags dabei wie folgt:

Telefonisch wird den Kunden angeboten, die Dienstleistung der Verwaltungs-Verlags-GmbH acht Wochen kostenfrei zu testen. Angesprochen werden meist Gewerbetreibende, welchen der besondere Verbraucherschutz nicht zu Gute kommt. In einem anschließend gefertigten Bestätigungsschreiben wird dann festgehalten, der Kunde habe für die Vertragslaufzeit von einem Jahr Leistungen für mehrere 100,00 EUR gebucht. Im kleingedruckten Text wird auf die Möglichkeit der Kündigung innerhalb der ersten acht Wochen hingewiesen und dass diese per Einschreiben erfolgen muss.

Sollten Sie einen Telefonanruf erhalten haben und möchten Sie vermeiden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, achten Sie auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und den deren nachweislichen Zugang.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Autor: Oliver Wallscheid

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