Abmahnungen von Frau Andrea Göbel / Poggemann Rechtsanwälte

Aktuell wurden wir mit der Verteidigung gegen mehrere Abmahnungen der Frau Andrea Göbel und der Rechtsanwälte Poggemann beauftragt. Gegenstand der Abmahnung der Frau Andrea Göbel und der Rechtsanwälte Poggemann ist im aktuellen Fall ein angeblicher Wettbewerbsverstoß gegen § 3a UWG. Nach § 3a UWG handelt wettbewerbswidrig, wer gesetzlichen Vorschriften zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. In der aktuellen Abmahnung rügen die Rechtsanwälte Poggemann namens der Frau Andrea Göbel, die dog. Profi-Staubabsaugungen für Nageldesigner vertreibt, dass die von unserer Mandantschaft vertriebene Staubabsaugung gegen die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes  sowie der Richtline 2006/42/RG (Maschinenrichtlinie) verstößt. Es wird die fehlende Kennzeichnung der Maschine, die fehlende EG-Konformitätserklärung sowie eine angeblich unzureichende Betriebsanleitung gerügt.

Die Rechtsanwälte Poggemann fordern namens der Frau Andrea Göbel, Inhaberin der Firma First Lady Studio Einrichtungen, die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 75.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht:

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

 

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