Abmahnung von Volkswagen (VW) | Wirsing Hass Zoller Rechtsanwälte

Abmahnung von der Volkswagen AG: Aktuell wurden wir in Bezug auf eine namensrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller beauftragt. Auftraggeber der Rechtsanwälte  Wirsing Hass Zoller ist die Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Berlin.  Gegenstand der Abmahnung der Volkswagen AG ist die Verletzung der Marken- und Namensrechte der Firma VW durch die Registrierung einer second-level-domain, welche angeblich die Namensrechte der VW AG verletze. Die Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Ausgleich der Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 100.000 €.

Abmahnung einer Second-Level-Domain sowie Ansprüche wegen Namensanmaßung

In den letzten Jahren sind zu den bisher bekannten TLD weitere TLD´s (Top-Level-Domains) hinzugekommen. Große Beliebtheit erfreuen sich dabei Registrierungen bekannter Markennamen unter Hinzufügung der neuen Top-Level-Domains.

Häufig übersehen wird dabei, dass bereits die Registrierung einer bekannten Marke oder Firma als Domain eine Verletzung von Namensrechten im Sinne des § 12 BGB darstellen kann, wenn es sich bei der registrierten Second-Level-Domain nicht um einen Gattungsbegriff handelt.

Im Falle einer Namensverletzung stehen dem Marken- und Namensinhaber umfangreiche Ansprüche zu. Insbesondere kann der Namensträger aus § 12 BGB in Gestalt der rechtswidrigen Namensanmaßung gegen den Verletzer vorgehen. Diese Ansprüche können auch im Rahmen einer kostenpflichtigen Abmahnung geltend gemacht werden.

Reaktion bei Abmahnung wegen Namensanmaßung

Wir raten davon ab, ohne fachanwaltliche Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren.  Ein Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keinesfalls sollte eine namensrechtliche Abmahnung ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren und beachten
  • Keinen  Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt / Spezialist für Markenrecht kontaktieren

Domainrecht: Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen Namens- und/oderMarkenverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Domainrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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