Abmahnung von Ralph S. wegen unlauteren Wettbewerbs

Im Rahmen einer Erstberatung wurde uns eine Abmahnung des Herrn Ralph S. und Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vorgelegt. Herr Ralph S. betreibt einen Onlineshop. Gegenstand der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist der Vorwurf, ein Anbieter auf der Handelsplattform Ebay würde als privater Verkäufer auftreten, ohne tatsächliche privater Verkäufer zu sein. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung vorn Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000 € gefordert.

Unlauterer Wettbewerb bei Ebay durch Handeln als Privatverkäufer

Hintergrund der Abmahnung ist die Tatsache, dass Anbietern, die gewerblich handeln, seitens des Gesetzgebers weit umfangreichere Pflichten auferlegt werden. Gewerbliche Anbieter müssen insbesondere folgende Informationen vorhalten:

  • Pflichtangaben gem. § 5 TMG (Impressum)
  • Widerrufsbelehrung und AGB
  •  Erklärungen zum Datenschutz

Des Weiteren gilt, dass die Frage, ob ein Anbieter privat oder gewerblich anbietet, nicht davon abhängig ist, wie sich der Verkäufer selbst einschätzt. Tatsächlich bestimmt die Rechtsprechung anhand von objektiven Kriterien den Status des Verkäufers. Art und Umfang der Verkaufstätigkeit können dabei schnell dazu führen, dass ein Privatverkäufer bei Ebay zu einem gewerblichen Anbieter wird.  Ein gewerblicher Verkäufer handelt dabei immer wettbewerbswidrig, wenn er es unterlässt, die vorgenannten Pflichten zu erfüllen.  Nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte in Wettbewerbssachen ist z.B.  ein Unterlassen der Angaben eines Widerrufsrechts oder eines Impressums ein Verstoß gegen Marktverhaltensregeln im Sinne des §§ 3, 3a 5a, UWG und kann von Wettbewerbern zum Gegenstand von Abmahnungen gemacht werden. Dies ist auch im Falle der aktuellen Abmahnung der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg geschehen.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung:

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

 

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