Abmahnung von Porsche / Lichtenstein, Körner & Partner

Porsche Abmahnung: Erneut wurde uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner vorgelegt. In der Vergangenheit haben die Rechtsanwälte u.a. für folgende Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen:

  • Playboy Enterprises Int. Inc.
  • Porsche, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Die aktuelle markenrechtliche Abmahnung wird erneut für die Porsche AG ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Marken der Porsche AG.

Vorab: Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten bundesweit gegen markenrechtliche Abmahnungen. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrener Markenanwalt. Als Spezialist bietet er Ihnen bundesweite Beratung und Vertretung  in markenrechtlichen Abmahnungsfällen.

Die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner behaupten im Rahmen der Abmahnung für die Porsche AG, dass durch das Angebot und den Vertrieb von Waren mit dem Porsche-Schriftzug das Marken- und Firmenrecht der Porsche AG verletzt sei.  Es werden entsprechende markenrechtliche Unterlassungsansprüche gem. §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 3 Abs. 5, 15 Abs. 3, Abs.4 MarkenG geltend gemacht. Des Weiteren verlangen die Rechtsanwälte Lichtenstein Körner & Partner anlässlich der Markenverletzung Auskunft und Schadenersatz in Bezug auf die Verletzungshandlungen. Ferner werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 130.000 € geltend gemacht.

Reaktion bei markenrechtlicher Abmahnung:

Wir raten davon ab, ohne fachanwaltliche Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren.  Ein Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keinesfalls sollte eine markenrechtliche Abmahnung ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren und beachten
  • Keinen  Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt / Spezialist für Markenrecht kontaktieren

Markenrecht: Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

 

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