Abmahnung von Harley Davidson | H-D USA, LLC

Abmahnung Harley Davidson: In dieser Woche wurde uns eine Abmahnung der H-D  U.S.A., LLC (Harley Davidson) wegen Markenverletzung vorgelegt. Die Abmahnung wurde von den Patent- und Rechtsanwälten Cohaus & Florack ausgesprochen.  Es wird mitgeteilt, dass die Firma H-D  U.S.A., LLC (Harley Davidson) Inhaberin einer Vielzahl registrierter Marken sei.  Es wird insbesondere auf die Gemeinschaftsmarken Nr. 000502559 und 0153609 hingewiesen. Durch die im vorliegenden Fall bezeichnete Benutzung der Marken bzw. Logos seien die Marken der H-D  U.S.A., LLC verletzt worden. Des Weiteren wird die Abmahnung auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb) gestützt.

Im Rahmen dieser Abmahnung wegen Markenverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Das vorgelegte Muster der Unterlassungserklärung enthält dabei den Zusatz: „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“. Ferner wird eine Vertragsstrafe von 5.100 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgelegt.

Es ist zu erwarten, dass die Patent- und Rechtsanwälte  Cohaus & Florack in weiteren Schreiben die Kosten der Abmahnung sowie Auskunft und Schadenersatz verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gegenseite mitteilt, dass man sich die „Geltendmachung weitergehender Rechte“ vorbehalte. Mittlerweile liegen uns auch Abmahnungen der Kanzlei Grünecker vor, die für die Harley Davidson Gruppe tätig werden: Abmahnung von Harley Davidson und Grünecker – Kostenlose Ersteinschätzung

 

Reaktion bei Abmahnung von Harley Davidson H-D  U.S.A., LLC

Angesichts der vorformulierten Unterlassungserklärung ist zu raten, die Abmahnung von Harley Davidson durch einen erfahrenen Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Es sollte frühzeitig „Waffengleichheit“ hergestellt werden. Da die Geltendmachung weitere Rechte ausdrücklich vorbehalten wird, ist damit zu rechnen, dass die Angelegenheit mit der Abgabe der Unterlassungserklärung allein nicht erledigt ist. Markeninhaber fordern regelmäßig weitere Auskunft und Schadenersatz von den Abgemahnten.

Im Falle einer Markenverletzung kann der Markeninhaber zudem den Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten verlangen. Die Gegenstandswerte in Markensachen liegen regelmäßig zwischen 25.000 € und 250.000 €.

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist als erfahrener Markenanwalt seit Jahren bundesweit tätig. Wir bieten betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Reaktionsmöglichkeiten an. Hierzu können Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie die Abmahnung einfach an die angegebene E-Mail Adresse übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Weitere hilfreiche Hinweise zu den Reaktionsmöglichkeiten finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Mittlerweile werde die Abmahnungen von der Kanzlei Grünecker versendet: Weitere Informationen finden Sie hier: Abmahnung von Harley Davidson und Grünecker – Kostenlose Ersteinschätzung

 

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