Abmahnung von Gutsch & Schlegel im Auftrag der Global Merchandising Services Ltd.

Seit Jahren vertreten wir bundesweit Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel erhalten haben. Die Kanzlei Gutsch und Schlegel hat sich aus der Kanzlei Sasse und Partner  entwickelt, welche in den letzten Jahren bundesweit tausende Abmahnungen ausgesprochen hat. Wir sind hier in weit über 100 Fällen mit der Abwehr der Abmahnungen beauftragt worden. Die Kanzlei Gutsch und Schlegel scheint nun an die Tätigkeit der Rechtsanwälte Sasse und Partner anknüpfen zu wollen.

Was wird aktuelle durch Gutsch und Schlegel abgemahnt?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Rechtsanwälte Gutsch und Schlegel ist der angeblich rechtswidrige Vertrieb von Textilien  – im vorliegenden Fall T-Shirts – mit Marken und Bildnissen deren alleinige Nutzungsrechte bei der Global Merchandising Services Ltd. liegen sollen. Im konkreten Fall geht es um die Marken „Motörhead“ und dem Namen „Lemmy“ sowie um Bildnisse der Musiker der Band  Motörhead.  Die Rechtsanwälte Gutsch und Schlegel  behaupten, dass die Global Merchandising Services Ltd. seit dem Jahre 2009 mit Zustimmung der Berechtigten Merchandising Artikel der Gruppe Motörhead, u.a. auch T-Shirts unter der Bezeichnung Lemmy.

Es wird pauschale und ohne weitere rechtliche Begründung seitens der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel behauptet, dass  die Verwendung der Bildnisse verletzte die Rechte der Global Merchandising Services Ltd.

Was fordern die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel für die Global Merchandising Services Ltd.?

Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel fordern namens der Global Merchandising Services Ltd. die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft in Bezug auf den Umfang der Nutzung sowie Schadenersatz. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was kann gegen die Abmahnung von Gutsch und Schlegel unternommen werden?

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Markenrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

 

 

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner