Abmahnung von Adidas durch Lorenz Seidler Gossel | Schuh YEEZY

Abmahnung Adidas / Schuh Yeezy: In dieser Woche wurde uns eine Abmahnung wegen Designverletzung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung  der Adidas AG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel , ist die angebliche Verletzung des Designs in Bezug auf die Schuhe (Sneaker) „Yeezy“.

Laut der Rechtsanwälte der Adidas AG ist das Schuhmodell „Yeezy“ in Kooperation mit den bekannten Sänger und Designer Kanye West im Jahre 2015 entstanden. Im Rahmen der Abmahnung wegen angeblicher Verletzung des Designs wird auf den besonderen Kultstatus des Schuhs „Yeezy“ verwiesen. U.a. werden diesbezüglich BILD-Artikel zitiert.  Angeblich würden die Adidas „Yeezy“ Boost 350 Schuhe im Internet bereits für 900,00 € und mehr angeboten.

Die Rechtsanwälte weisen im Rahmen der Abmahnung ferner darauf hin, dass das Modell „Yeezy“ durch eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sei. Es wird auf die Muster Nr. 002847681 (001-0004) verwiesen.  Des Weiteren wird behauptet, der Vertrieb der Schuhe in der Bundesrepublik Deutschland würde gegen den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz verstoßen. Der Vertrieb führe zudem zu einer wettbewerbsrechtlichen Behinderung der adidas AG in Bezug auf den Vertrieb des Schuhs „Yeezy“.

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die vorgelegte Unterlassungserklärung enthält ein Schuldanerkenntnis und sollte nicht unterschrieben werden.  Des Weiteren soll sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten, die Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 400.000  € zu übernehmen.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung von Adidas

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bietet betroffenen Unternehmen eine bundesweite Beratung und Vertretung im Bereich des Designschutzes. Das Design ist ein gewerbliches Schutzrecht und wird ohne Prüfung der Schutzvoraussetzung in das Register eingetragen. Es stellt sich daher im Falle der Verletzung regelmäßig die Frage, ob der Inhaber des Designschutzes überhaupt aus dem gewerblichen Schutzrecht vorgehen kann. Wir kennen die Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel und Adidas und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten.

Sie haben Fragen zum Designschutz oder eine Abmahnung wegen Designverletzung erhalten? Rufen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

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