Koch Media GmbH / rka Rechtsanwälte

Filesharing: Computerspiel „Dead Island“ illegal zum Download angeboten. Eine  weitere Abmahnung der rka Rechtanwälte liegt unserer Kanzlei vor. Darin vertreten rka die Koch Media GmbH aus Österreich. Das Softwareunternehmen Koch Media veröffentlicht unter dem Label „Deep Silver“ Computerspiele wie „Risen 2“ und „Dead Island“.

rka werfen dem Betroffenen in der Abmahnung die Bereitstellung des Computerspiels „Dead Island“ auf einer Internettauschbörse (Peer-to-Peer-Netzwerk) vor. Die entsprechenden Nachweise befinden sich in der Abmahnung. Weiterhin heißt es in der Abmahnung, dass der  Provider den Betroffenen als Anschlussinhaber identifiziert hat, die Ordnungsgemäßtheit der Datenermittlung ist gerichtlich versichert.

Der Betroffene wird in der Abmahnung zur Zahlung eines Pauschalbetrages von 700€ und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Damit soll die Angelegenheit insgesamt erledigt werden. rka weisen in der Abmahnung darauf hin, dass die Unterlassungserklärung sich nicht auf Internettauschbörsen begrenzt, das heißt es ist die Rede von einer ganzheitlichen Unterlassung der rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung von „Dead Island“.

 

Computerspiel via Internettauschbörse heruntergeladen?

Wir empfehlen Abgemahnten grundsätzlich, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Stattdessen sollte die Abmahnung inklusive der Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Anwalt zunächst überprüft werden. Im Falle eines tatsächlichen Rechtsverstoßes kann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung aufgesetzt werden, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt nötig. Weitere Infos unter: Urheberrechtliche Abmahnungen wegen sog. Filesharings – Update 2018/2019

 

Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen: Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit Filesharing-Abmahnungen und stand schon einer Vielzahl von Mandanten in solchen Angelegenheiten zur Seite. Filesharing-Abmahnungen betreffen das Urheberrecht und damit eine Kernkompetenz unserer Kanzlei.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch bezüglich Ihres Anliegens an. Melden Sie sich per Email, Fax oder Telefon bei uns. Wir gehen Sie umgehend kontaktieren.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird
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