Abmahnung Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung der Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG ist der angeblich rechtsverletzende Vertrieb von Bademoden.

Die Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG weist im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass der Verkauf der Ware ohne Zustimmung der Hugo Boss Gruppe erfolgt sei. Aus der Abmahnung der Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG geht nicht hervor, ob die Abmahnung aufgrund eines unzulässigen Parallelimports, des Verkaufs eines Plagiats oder aufgrund eines Verstoßes gegen das Vertriebssystem von Hugo Boss erfolgt. Gleichwohl wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Im Rahmen dieser Unterlassungserklärung soll sich der Unterlassungsschuldner sogar verpflichten, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte Waren mit den Marken der Unterlassungsgläubigerin zu verkaufen. Dies ist besonders erstaunlich, da das Markenrecht die sogenannte Erschöpfung wie folgt regelt:

„§ 24 MarkenG Erschöpfung:

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.“

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Hugo Boss reagieren?

Betroffenen Anbietern ist daher dringend zu raten, die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Hinzu kommt, dass die Unterlassungserklärung weitreichende Zahlungspflichten für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Es wird beispielsweise eine Vertragsstrafe von 10.000 € festgesetzt. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht. Dr. Wallscheid bietet Ihnen bundesweite Beratung im Falle einer Abmahnung wegen Markenverletzung. Weitere Expertentipps unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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