Abmahnung Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte – Bravado Int. Group Ltd. / Marke: Rolling Stones

Abmahnung Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte – Bravado Int. Group Ltd. / Marke: Rolling Stones: Aktuell wurden wir in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel mandatiert. Die Abmahnung wurde im Auftrag der Bravado International Group Ltd. in Bezug  auf die Marken „Rolling Stones“ und die Bildmarke „Stones-Zunge“ ausgesprochen. Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel teilen mit, dass die Bravado International Group Ltd. exklusive Lizenznehmerin der Markenrechte in Bezug auf die Bezeichnung „Rolling Stones“ ist. Zu den Marken der  Bravado International Group Ltd zählen neben der Marke „Rolling Stones“ auch verschiedene Bildmarken, wie z.B. die „Stones-Zunge“.

Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel behaupten im Rahmen der markenrechtlichen Abmahnung, dass die Verwendung der „Stones-Zunge“ und/oder des Schriftzuges „Rolling Stones“ die Rechte in Bezug auf die Wort- und Bildmarken“ verletzte.

Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel weisen ferner darauf hin, dass der Bravado International Group Ltd. als ausschließliche Lizenznehmerin mithin Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche zustünden. Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel fordern im Rahmen der Abmahnung wegen Markenverletzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz von unserem Auftraggeber. Es werden zudem Ermittlungskosten der GUMPS GmbH verlangt. Die Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert in Höhe von 75.100 € berechnet.

 

Verhaltenstipps bei markenrechtlicher Abmahnung:

Wir raten davon ab, ohne fachanwaltliche Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren.  Ein Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keinesfalls sollte eine markenrechtliche Abmahnung ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren und beachten
  • Keinen  Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt / Spezialist für Markenrecht kontaktieren

 

Markenrecht: Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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