Abmahnung der H&K Management UG durch Böttcher, Roek, Heiseler Rechtsanwälte wegen Verstoßes gegen JuSchG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der H&K Management  GmbH (ehemals UG (haftungsbeschränkt)) wegen Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen ( §§ 1 Abs. 4, 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG) vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblicher Verkauf von DVDs, ohne Jugendfreigabe, über die Handelsplattform Amazon. Die Abmahnung wurde durch die Rechtsanwälte Böttcher, Roek, Heiseler, aus Berlin, ausgesprochen.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Im konkreten Fall fordern die Rechtsanwälte Böttcher, Roek und Heiseler einen Betrag in Höhe 703,80 €.

Wir raten den Betroffenen, die Berechtigung der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Ferner muss die Abmahnung und die Abmahntätigkeit der Gegenseite im Hinblick auf etwaige Anzeichen für Rechtsmissbrauch überprüft werden. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung, die Sie 30 Jahre bindet.

Wir bieten Ihnen:

Zögern und Abwarten führt nur dazu, dass wertvolle Fristen verstreichen! Wir haben unsere Mandanten bereits in tausenden Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

 

 

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