Abmahnung Christoph Becker im Auftrag der Brücken-Apotheke

Aktuell wurde uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Christoph Becker vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken Apotheke. Des Weiteren liegen uns Mitteillungen des Apothekerverbandes zu dieser Abmahnung vor. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V. spricht bereits von zahlreichen Abmahnungen des Rechtsanwalts Christoph Becker. Der Apothekerverband weist darauf hin, dass erhebliche Zweifel im Bezug auf den Inhalt und die Art und Weise der Abmahnung bestehen. Wir teilen diese Einschätzung und raten dazu, die Abmahnung durch eine Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um angebliche Verstöße gegen das TMG im Rahmen des Impressums.

Rechtsanwalt Christoph Becker fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Auffällig sind die überhöhten Gegenstandswerte sowie das Angebot einer pauschalen Zahlung, welche im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen unüblich ist.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung des Rechtsanwalts Christoph Becker im Auftrag der Brücken Apotheke:

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Abmahnung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisieren Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Wir beraten seit Jahren bundesweit Unternehmer, die eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verstöße gegen das UWG erhalten haben.

Wir bieten betroffenen Unternehmern eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung über unser Direkthilfe-Formular.

Autor: Oliver Wallscheid

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner